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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
SLV – Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

ZfP-Erneuerung DIN EN ISO 9712 (MT 3)



Magnetpulverprüfung (MT) Stufe 3

Erneuerung

Teilnehmer

Prüftechnisches Personal.
Bei der Magnetpulverprüfung können die Grenzwerte gemäß: „Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik; BG-Regeln (MBL 16) - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder, Fassung 10/95“ überschritten werden.
Personen mit Herzschrittmachern sind von der Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen! Träger von Implantaten müssen die Herstellerangaben des Implantates beachten!


Wann?

Wenn die Gültigkeit Ihrer Zertifizierung nach 5 Jahren abläuft, kann das Zertifikat erneuert werden. Der Antrag hierzu kann 9 Monate vor und spätestens 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Zertifikates bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord gestellt werden.


Wie bereite ich mich vor?

Zur Vorbereitung auf Ihre Erneuerungsprüfung bieten wir Ihnen Vorbereitungslehrgänge mit einer Dauer von 1 (VT, PT, MT), 2 (RT) oder 4 (UT) Tagen an. In Ihrer Vorbereitung besprechen wir mit Ihnen die aktuellen Normen zu den unterschiedlichen Produktsektoren. Sie prüfen mit unserer Laboreinrichtung Prüfstücke und protokollieren die Ergebnisse.


Wo melde ich mich an?

Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung in unserer Lehrgangsanmeldung der SLV oder bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord (iso9712@tuev-nord.de) entgegen. Alternativ können Sie Ihre Erneuerung direkt über unsere Homepage anmelden.


Was erwartet mich in der Prüfung?

Unabhängig von Ihrer Qualifizierungsstufe prüfen Sie ein Prüfstück (Schweißnaht) und protokollieren Ihre Ergebnisse.


Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?

Bitte reichen Sie einen Zertifizierungsantrag bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord ein.
Hierzu ist erforderlich:
• Bestätigung der ausreichenden Sehfähigkeit, wie bei der Erstzertifizierung.
• Belege der fortgesetzten, zufriedenstellenden Arbeitstätigkeit. Mindestens ein Prüfprotokoll pro Jahr – alle Produktsektoren (w, c, f, wp, t) müssen abgedeckt sein.




Die Fortbildung ist an diesem Standort derzeit nicht verfügbar. > Hier können Sie nach dieser Fortbildung an allen anderen Standorten der GSI-SLV suchen.

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