Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich selbst weiterbilden möchten, können durch entsprechende Förderprogramme finanziell unterstützt werden.
Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Personen an, die sich weiterqualifizieren möchten. Diese tragen zumeist den Titel „Weiterbildungsscheck“, „Weiterbildungsbonus“ oder „Bildungsscheck“. Eine aktuelle Übersicht über entsprechende Programme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildungen im Jahr. Dies umfasst in der Regel 5 Arbeitstage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen vom Arbeitgeber freigestellt werden und Lohnfortzahlung erhalten können.
Bei uns sind folgende Lehrgänge als Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt:
Sie möchten bei uns einen Lehrgang oder eine berufliche Weiterbildung absolvieren? Dann beraten wir Sie gerne, ob es dafür bestehende Fördermöglichkeiten geben könnte. Sprechen Sie uns an!