Die Hersteller geschweißter Produkte müssen über geeignetes Schweißaufsichtspersonal verfügen, damit das schweißtechnische Personal die notwendigen Schweiß- oder Arbeitsanweisungen erhält und alle Arbeiten sorgfältig ausgeführt und überwacht werden können. Aufgaben und Verantwortung des Schweißaufsichtspersonals sind in der Norm DIN EN ISO 14731 festgelegt. Schweißaufsichtspersonal ist je nach Art und/oder Komplexität der Fertigung nachfolgend genannten Gruppen zuzuordnen, wobei der Internationale Verband für Schweißtechnik (IIW) Empfehlungen für die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Schweißaufsichtspersonen festgelegt hat.
Schweißaufsicht mit umfassenden technischen Kenntnissen
Internationaler Schweißfachingenieur (SFI/IWE)
Unbeschränkte Aufgaben und Verantwortung
Schweißaufsicht mit speziellen technischen Kenntnissen
Internationaler Schweißtechniker (ST/IWT)
Aufgaben und Verantwortung für einen ausgewählten oder eingeschränkten Bereich
Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen
Internationaler Schweißfachmann (SFM/IWS)
Aufgaben und Verantwortung für einen eingeschränkten Bereich einfacher Konstruktionen
Der Praktiker mit theoretischen Kenntnissen
Internationaler Schweißpraktiker (SP/IWP)
Befähigung zum beruflichen Aufstieg zum Schweißfachmann
Fachkraft mit universellen Handfertigkeiten und praxisbezogenem Fachwissen für umfangreiche und verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder
DVS-Schweißwerkmeister (SWM)
Befähigung zum beruflichen Aufstieg zum Schweißlehrer/Schweißfachmann
Schweißaufsichtspersonen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer SAP-Zusatzausbildung über die Besonderheiten bei der schweißtechnischen Verarbeitung von Aluminium und Aluminiumlegierungen oder Betonstählen zu informieren bzw. die speziellen Anforderungen an geschweißte Schienenfahrzeuge kennenzulernen, um als Schweißaufsichtspersonal in den genannten Bereichen tätig werden zu können.