In der Ausbildung zum Schweißfachingenieur, Schweißtechniker, Schweißfachmann bzw. Schweißwerkmeister werden grundlegende schweißtechnische Kenntnisse in den Hauptgebieten Schweißprozesse und -ausrüstung, Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen, Konstruktion und Gestaltung sowie Fertigung und Anwendungstechnik vermittelt. Das breite Spektrum und die Vielschichtigkeit einzelner Anwendungsbereiche verlangen von Schweißaufsichtspersonen ein vertieftes, anwendungsbezogenes Fachwissen.
Wir bieten Ihnen die folgenden Zusatzausbildungen für Schweißaufsichtspersonen gemäß den Richtlinien des DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. an:
Schweißfachmänner, Schweißtechniker und Schweißfachingenieure können nach dem Besuch dieses DVS-EWF-Lehrganges Schweißaufsicht, Zusatzausbildung für das Schweißen von Betonstahl, im gesetzlich geregelten Bereich als Schweißaufsicht für das Schweißen von Betonstahl eingesetzt werden. Diese Ausbildung ist eine der Voraussetzungen, um im Rahmen nationaler und internationaler Normen und Vorschriften bei der Herstellung von geschweißten Betonstahlverbindungen als Schweißaufsicht tätig zu werden und wird entsprechend der Richtlinie des EWF – European Federation for Welding, Joining and Cutting durchgeführt.
Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahme ist die Erweiterung der Kenntnisse der SAP für das Anwendungsgebiet Schienenfahrzeugbau. Sie dient der Vermittlung der in den anerkannten Regeln der Technik (z.B. der Normenreihe DIN EN 15085) festgelegten Anforderungen sowie der konstruktiven und prüftechnischen Gestaltungsmöglichkeiten und spezieller Besteller-/Betreiberanforderungen.
Die Teilnahme an dieser Weiterbildungsmaßnahme wird für Personen empfohlen, die als Schweißaufsicht nach DIN EN 15085-2 anerkannt werden sollen.
Entsprechend einiger Anwendungsregelwerke müssen Betriebe, die Konstruktionen und/oder Teile aus Aluminium schweißen, wie z.B. in der Luft- und Raumfahrt, im Schienenfahrzeugbau, im Druckbehälterbau und in der Automobilindustrie über eine Schweißaufsicht mit besonderen Kenntnissen im Verarbeiten und Schweißen von Aluminiumwerkstoffen verfügen. Mit dieser Zusatzausbildung werden ihnen vertiefende Kenntnisse vermittelt.
Dieser DVS-Lehrgang wendet sich an Personen, die besondere Kenntnisse über das Unterwasserschweißen erwerben wollen, z. B. Planer und Konstrukteure, wie in Richtlinie DVS 1801 „Anforderungen an Betriebe und Personal für das nasse Unterwasserschweißen – Herstellerqualifikation“ angegeben oder Schweißaufsichtspersonen nach DIN EN ISO 14731 „Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung“, die eine Anerkennung als Schweißaufsichtsperson für das Unterwasserschweißen anstreben.
Voraussetzung für eine Anerkennung als Schweißaufsichtsperson für das Unterwasserschweißen ist nach Richtlinie DVS 1801 neben dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs eine Qualifikation als „Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin“ oder Ingenieurtaucher/in gemäß staatlichen Vorschriften.
Weitergehende Kenntnisse für entsprechende Personen vermittelt ergänzend der Lehrgang nach Richtlinie DVS 1181 Beiblatt 8 Schweißkonstrukteur „Schweißgerechtes Konstruieren in der Unterwassertechnik“.