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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
SLV – Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten

MT Magnetpulverprüfung

Die Magnetpulverprüfung ist ein etabliertes Oberflächenprüfverfahren, das in vielen Bereichen Anwendung findet. Insbesondere im Stahl-, Anlagen- und Brückenbau findet das Verfahren häufig Anwendung. Prüfbar sind alle magnetisierbaren Werkstoffe, wie etwa Baustahl.
In geregelten Bereichen, wie etwa dem Druckgerätebereich, sind die Oberflächenrissprüfungen für magnetisierbare Werkstoffe mittels Magnetpulverprüfung durchzuführen. Grund hierfür ist die größere Prüfsicherheit gegenüber der Eindringprüfung, die nicht immer alle Risse zur Anzeige bringt.
Ein weiterer Vorteil der Magnetpulverprüfung ist der geringe Zeitaufwand. Auch komplexe Geometrien wie Schraubenfedern, Ketten, Achsschenkel oder Kehlnähte lassen sich in der Regel mit großer Empfindlichkeit prüfen.

Qualifizierungsstufen

Die ISO 9712 unterscheidet drei Qualifizierungsstufen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Autorisierung durch den Arbeitgeber darf:

  • Personal der Stufe 1 das Prüfverfahren durchführen und die Prüfergebnisse protokollieren.
  • Personal der Stufe 2 die Tätigkeiten der Stufe 1 wahrnehmen und die Prüfergebnisse nach Normen und Regelwerken bewerten.
  • Personal der Stufe 3 die Tätigkeiten der Stufe 2 wahrnehmen und das anzuwendende Prüfverfahren auswählen sowie Verfahrensbeschreibungen erstellen, auf deren Basis das Stufe 2-Personal arbeiten kann. Das Stufe 3-Personal darf die volle Verantwortung für eine Prüfeinrichtung übernehmen.
     

Lehrgangsinhalte

Die Lehrgänge zur Magnetpulverprüfung vermitteln zunächst die physikalischen Grundlagen des Verfahrens. Die praktische Umsetzung des Erlernten erfolgt an Hand ausgewählter Prüfstücke mit bekannten Ungänzen. Weiterhin werden die relevanten Normen zu dem Verfahren behandelt, die Grundlage für die korrekte Protokollierung bilden. Die normgerechte Überwachung der eingesetzten Geräte und das Entwickeln von Prüfanweisungen sind weitere Bestandeile des Unterrichts.
 

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten, 3-tägigen Lehrgang. Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.
Zur Erlangung der Stufe 1+2 in dem Verfahren MT beträgt die industrielle Erfahrung 60 Tage.
 

Sicherheitswarnung

Bei der Magnetpulverprüfung können die Grenzwerte gemäß: „Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik; BG-Regeln (MBL 16) - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder, Fassung 10/95“ überschritten werden.
Personen mit Herzschrittmachern sind von der Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen!
Träger von Implantaten müssen die Herstellerangaben des Implantates beachten!

Zertifizierung

Die Qualifizierungsprüfung wird durch die Personenzertifizierstelle des TÜV NORD durchgeführt. Üblicherweise reicht der Teilnehmer im Anschluss an seine Prüfung einen Zertifizierungsantrag ein, so dass er ein entsprechendes Zertifikat erhält. Die Zertifikate des TÜV NORD sind DAKKS-akkreditiert und decken die Industriesektoren „Gussstücke (c)“, „Schmiedestücke (f)“, „geschweißte Produkte (w)“, „Rohre und Rohrleitungen (t)“ sowie „Walzprodukte (wp)“ ab. Die Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie ist bei entsprechender Beantragung möglich.
 

Erneuerung und Rezertifizierung

Nach einer Gültigkeitsperiode des Zertifikates von 5 Jahren ist eine Erneuerung bei der Personenzertifizierstelle des TÜV NORD zu beantragen. Hierbei ist durch den Arbeitgeber zu bestätigen, dass eine fortgesetzte Tätigkeit des Kandidaten ohne wesentliche Unterbrechung vorgelegen hat. Die Erneuerung ist mit einer Erneuerungsprüfung verbunden.
Die Rezertifizierung in der Stufe 2, die nach weiteren 5 Jahren ansteht, ist mit einer Rezertifizierungsprüfung verbunden. In der Rezertifizierungsprüfung sind ausgewählte Prüfstücke praktisch zu prüfen, die Prüfergebnisse sind zu protokollieren und eine Prüfanweisung ist zu erstellen. Üblicherweise belegt der Kandidat im Vorfeld einen Rezertifizierungslehrgang, um sich mit den evtl. überarbeiteten Regelwerken und der Erstellung der Prüfanweisung vertraut zu machen.

Firmenlehrgänge

Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.

Ansprechpartner

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