Die Ultraschallprüfung ermöglicht das Auffinden von Ungänzen im Inneren eines Bauteils. Flächige und voluminöse Ungänzen wie Risse, Bindefehler oder Poren können mit einer großen Auffindwahrscheinlichkeit detektiert werden. Seitens der physikalischen Verhältnisse ist die Ultraschallprüfung bei der Detektion flächiger Ungänzen der radiografischen Prüfung (Röntgenprüfung) oft überlegen.
In zunehmendem Maße findet auch im technischen Bereich die bildgebende Ultraschallprüfung, wie sie aus der Medizintechnik bekannt ist, Anwendung. Die Darstellung der Prüfergebnisse als sogenannter Sektorscan oder als C-Bild ist in vielen Fällen anschaulicher als die Auswertung der sogenannten A-Bilder eines herkömmlichen Ultraschallgerätes. Bei der bildgebenden Ultraschallprüfung ist zu beachten, dass eine große Informationsfülle dargestellt wird, deren Interpretation fundierte Vorkenntnisse erfordert. Voraussetzung für die Belegung eines „Phased Array“-Kurses ist daher eine Zertifizierung in der Stufe 2.
Die ISO 9712 unterscheidet drei Qualifizierungsstufen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Autorisierung durch den Arbeitgeber darf Personal der Stufe 1 das Prüfverfahren durchführen und die Prüfergebnisse protokollieren. Der Lehrgang der Stufe 1 beschäftigt sich vorrangig mit der Wegjustierung des Gerätes, so dass der Teilnehmer beispielsweise in die Lage versetzt wird, Wanddickenmessungen durchzuführen oder Bleche auf Dopplungen zu prüfen.
Die übliche Lehrgangsdauer von zwei Wochen kann mittels computerbasiertem Lernen erheblich verkürzt werden. Hierbei wird dem Teilnehmer die gesamte Theorie der Stufe 1 auf einer CD zur Verfügung gestellt. Nach einer darauffolgenden viertägigen Praxisphase schließt der Lehrgang mit einer regulären Prüfung ab und ist vollwertig zu zertifizieren.
Personal der Stufe 2 darf nach der Autorisierung durch seinen Arbeitgeber die Tätigkeiten der Stufe 1 wahrnehmen und die Prüfergebnisse nach Normen und Regelwerken bewerten. Die Empfindlichkeitsjustierung ist wesentlicher Bestandteil der Stufe 2-Ausbildung. Der Teilnehmer wird damit in die Lage versetzt, auch komplexe Geometrien, wie etwa Schweißverbindungen, normgerecht zu prüfen und zu bewerten.
Personal der Stufe 3 kann die Tätigkeiten der Stufe 2 wahrnehmen und das anzuwendende Prüfverfahren auswählen. Eine weitere Aufgabe ist das Erstellen von Verfahrensbeschreibungen, auf deren Basis das Stufe 2-Personal arbeiten kann. Das Stufe 3-Personal darf die volle Verantwortung für eine Prüfeinrichtung übernehmen.
Der Lehrgang der Stufe 1 vermittelt die physikalischen Grundlagen des Prüfverfahrens. Die Wegjustierung ist wesentlicher Bestandteil der Kurse, so dass der Teilnehmer Wanddickenmessungen mit dem Senkrechtprüfkopf durchführen kann und einfache Geometrien mittels Winkelprüfköpfen prüfen kann. Ebenso werden einfache Empfindlichkeitsjustierungen besprochen, so dass der Teilnehmer nach einer Prüfanweisung arbeiten kann.
In den Stufe 2-Lehrgängen werden die unterschiedlichen Methoden zur Justierung der Prüfempfindlichkeit (AVG-Methode, Querbohrungen in Vergleichskörpern) detailliert besprochen. Damit wird der Teilnehmer in die Lage versetzt auch komplexe Geometrien, wie etwa Schweißverbindungen, zu prüfen. Das Erstellen von Prüfanweisungen auf der Basis aktueller Regelwerke ist ein weiterer Bestandteil der Stufe 2-Ausbildung.
In Lehrgängen der Stufe 3 wird die Physik des Verfahrens vertieft betrachtet. Basierend auf Normen und Regelwerken werden Verfahrensbeschreibungen für unterschiedliche Produktsektoren entwickelt. Die Abgrenzung gegenüber anderen Prüfverfahren wird betrachtet. Weiterhin werden unterschiedliche Prüfmethoden wie „Phased Array“ oder TOFD (Time of Flight Diffraction) mit Ihrer spezifischen Prüfaussage diskutiert.
Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur oder Techniker eröffnet sich die Möglichkeit, direkt an einen Stufe-2-Lehrgang teilzunehmen, ohne die Stufe 1 im Vorfeld belegt zu haben. Hierbei sollte der Teilnehmer in der Lage sein, die Wegjustierung durchzuführen und die wichtigsten Bedienelemente seines Gerätes zu kennen. Für den Fall, dass kein eigenes Gerät zur Verfügung steht, kann auch an einem Teil eines Stufe 1-Lehrganges oder an einem 4-tägigen, computerbasierten Lehrgang (CBT) teilgenommen werden, um sich entsprechende Vorkenntnisse anzueignen. Bei der Belegung der Stufe 2 ohne vorhergehende Stufe 1 ist durch den Arbeitgeber eine industrielle Vorerfahrungszeit von mindestens 27 Tagen zu bestätigen.
Voraussetzung zu der Prüfung ist generell die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:
Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.
Zur Erlangung der Stufe 1 in dem Verfahren UT beträgt die industrielle Erfahrung 45 Tage.
Zur Erlangung der Stufe 2 in dem Verfahren UT beträgt die industrielle Erfahrung 135 Tage vorausgesetzt, dass ein Zertifikat der Stufe 1 vorliegt.
Für einen Direktzugang (Ingenieure/Techniker) beträgt die industrielle Erfahrung 180 Tage.
Die Qualifizierungsprüfung wird durch die Personenzertifizierstelle des TÜV NORD durchgeführt. Üblicherweise reicht der Teilnehmer im Anschluss an seine Prüfung einen Zertifizierungsantrag ein, so dass er ein entsprechendes Zertifikat erhält. Die Zertifikate des TÜV NORD sind DAKKS-akkreditiert und decken bei Belegung eines UT 2- Lehrganges die Produktsektoren „Gussstücke (c)“, „Schmiedestücke (f)“, „geschweißte Produkte (w)“, „Rohre und Rohrleitungen (t)“ sowie „Walzprodukte (wp)“ ab. Die Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie ist bei entsprechender Beantragung möglich.
Nach einer Gültigkeitsperiode des Zertifikates von 5 Jahren ist eine Erneuerung bei der Personenzertifizierstelle des TÜV NORD zu beantragen. Hierbei ist durch den Arbeitgeber zu bestätigen, dass eine fortgesetzte Tätigkeit des Kandidaten ohne wesentliche Unterbrechung vorgelegen hat. Die Erneuerung ist mit einer Erneuerungsprüfung verbunden.
Die Rezertifizierung in der Stufe 2, die nach weiteren 5 Jahren ansteht, ist mit einer Rezertifizierungsprüfung verbunden. In der Rezertifizierungsprüfung sind ausgewählte Prüfstücke praktisch zu prüfen, die Prüfergebnisse sind zu protokollieren und für die Stufe 2 ist zudem eine Prüfanweisung zu erstellen. Üblicherweise belegt der Kandidat im Vorfeld einen Rezertifizierungslehrgang, um sich mit den evtl. überarbeiteten Regelwerken, gerätetechnischen Neuerungen und dem Erstellen einer Prüfanweisung vertraut zu machen.
Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.