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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
SLV – Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten

Druckgeräte


Druckgerätehersteller

Druckgerätehersteller sind oft in diversen Branchen tätig, angefangen beim Maschinenbau bis hin zum prozesstechnischen Anlagenbau, aber auch Hersteller von Schnellkochtöpfen oder komplex aufgebauten Wasserrohrkesseln zählen zu den Druckgeräteherstellern. Durch die Herstellung von Druckgeräten oder aber auch Baugruppen aus Druckgeräten, die ständig einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind, haben sie alle eines gemeinsam: Sie müssen besondere Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen dieser Komponenten beachten. Zu diesem Zweck hat die EU die Druckgeräterichtlinie erlassen, um festzulegen, welche Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen solcher druckbeanspruchter Komponenten zu erfüllen sind.


Was ist die Druckgeräterichtlinie?

Wer in Europa Druckgeräte Inverkehrbringen möchte, muss für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten mit einem zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar die Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU beachten. Eine CE-Kennzeichnung der Produkte ist zwingend erforderlich. Zu diesem Zweck sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der DGRL zu erfüllen und vorzugsweise harmonisierte Normen, wie DIN EN 13445, oder nationale Regelwerke, wie das AD 2000 Regelwerk, bei der Herstellung der Druckgeräte heranzuziehen.

Für die Prüfung und Überwachung des Herstellers ist die Einbindung von zuständigen unabhängigen Stellen, sogenannten bevollmächtigten Notified Bodies, vorgeschrieben. Seit Februar 2018 ist die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik mbH als Notified Body mit der Kennnummer 1182 für Produkte und Systeme im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannt und kann seither im Rahmen der Konformitätsbewertung erforderliche Prüftätigkeiten in den von der ZLS anerkannten Laborstandorten sowie beim Hersteller durchführen.

Als Notified Body unterstützen wir Sie bei der Erweiterung Ihrer Produktpalette und den dafür notwendigen Qualifikationen und Zulassungen sowie bei der Qualitätssicherung Ihrer Produkte und Sicherstellung der Baufortschritte. Auch die Abnahme neuer Druckgeräte bzw. die Auditierung Ihres QM-Systems können wir für Sie durchführen.

Mehr Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie weitere Details zur Druckgeräterichtlinie können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.gsi-slv.de/dienstleistungen/druckgeraete/anlagen/druckgeraete/


ASME-Code

In mehr als weltweit 100 Ländern weltweit setzen Hersteller von Druckbehältern und druckführenden Komponenten auf den ASME-Code. Er ist das umfangreichste Regelwerk für die Konstruktion, Herstellung und Prüfung von Druckbehältern. Hersteller von Druckbehältern benötigen eine entsprechende ASME-Herstellerzulassung.

Zur Sicherstellung des ASME-Qualitätsstandards werden Authorized Inspection Agencies (AIA) wie der TÜV Thüringen e.V. eingesetzt, dessen Tochtergesellschaft, die CIS GmbH Consulting Inspection Services (CIS), Beratungen, Schulungen und weitere Dienstleistungen durchführt.

In Zusammenarbeit mit der CIS begleitet die GSI SLV Sie bei der Zertifizierung von Produkten nach ASME-Code und bietet hierzu zahlreiche Veranstaltungen und Seminare an.

Mehr Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie weitere Details zum ASME-Code können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.gsi-slv.de/dienstleistungen/druckgeraete/anlagen/asme-code/


Betriebssicherheitsverordnung

Die Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz ist das übergeordnete Ziel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche verbindlich die sichere Handhabung von Arbeitsmitteln definiert, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Sie benennt außerdem die sich daraus ergebenden Grundpflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Bevor z. B. Arbeitsmittel angeschafft werden, muss der Arbeitgeber einschätzen, ob diese für die geplante Verwendung geeignet sind. Diese Bewertung darf nur durch fachkundiges Personal vorgenommen werden. Der Arbeitgeber muss sich daher von einer zur Prüfung befähigten Person (zPbP) ausreichend beraten lassen, falls er selbst nicht über die notwenigen Kenntnisse verfügt.

Für besondere überwachungsbedürftige Anlagen, wie z. B. Aufzüge oder Druckanlagen, stellt die Betriebssicherheitsverordnung darüber hinaus Grundregeln zum sicheren Umgang auf. Hier muss nicht nur der Schutz des Personals bei Fertigung, Installation oder Wartung berücksichtigt werden, sondern auch die Sicherheit von Personen, die diese Anlagen nach Inbetriebnahme nutzen. Die Betriebstauglichkeit der Anlage muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft sein.

Seit Juni 2014 ist die GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Vertragspartner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH im Bereich der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.

Mehr Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie weitere Details zur Betriebssicherheitsverordnung können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.gsi-slv.de/dienstleistungen/druckgeraete/anlagen/betriebssicherheitsverordnung/


Wasserhaushaltsgesetz

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) befasst sich mit dem Schutz des Wassers. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer erfordert eine behördliche Zulassung für jede wirtschaftliche Nutzung. Hierzu zählt auch der Betrieb industrieller Anlagen, die eine potenzielle Gefährdung von Gewässern darstellen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen steht dabei besonders im Fokus. Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, müssen so beschaffen sein und ständig überwacht werden, dass eine Gefährdung von Gewässern auszuschließen ist.

Daher dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe Arbeiten an solchen Anlagen ausführen. Die Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation ist nach § 62 AwSW auf zwei Jahre befristet.

Die GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH ist Vertragspartner der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH im Bereich der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.

Wir bieten außerdem Seminare durch erfahrene Fachreferenten der GTÜ mit Begleitung durch unsere Sachverständigen an, die als Grundlage zur Zertifizierung als Fachbetrieb dienen.

Mehr Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie weitere Details zum Wasserhaushaltsgesetz können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.gsi-slv.de/dienstleistungen/druckgeraete/anlagen/wasserhaushaltsgesetz/

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