Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das es zu schützen gilt. Diesen Schutz regelt in Deutschland das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Um die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer zu sichern, ist eine behördliche Zulassung für jede wirtschaftliche Nutzung erforderlich. Auch der Betrieb industrieller Anlagen, die eine potenzielle Gefährdung deutscher Gewässer darstellen, fällt zusätzlich zur Betriebssicherheitsverordnung unter das Wasserhaushaltsgesetz.
Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es gesonderte Regelungen innerhalb des Wasserhaushaltsgesetzes, die seit 2017 durch die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert werden: Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt, behandelt oder verwendet werden, müssen so beschaffen und ständig überwacht sein, dass keine Gewässer gefährdet werden. Hierzu gehören zum Beispiel überwachungsbedürftige Druckanlagen wie Tankstellen.
Nur nach Wasserhaushaltsgesetz zertifizierte Fachbetriebe dürfen Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen oder durch Anlagenbetreiber beauftragt werden. Die Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation ist nach § 62 AvSW auf zwei Jahre befristet.
Ein Betrieb kann zertifiziert werden, wenn er:
Die GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH ist Vertragspartner der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH im Bereich der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.
Wir bieten außerdem Seminare durch erfahrene Fachreferenten der GTÜ mit Begleitung durch unsere Sachverständigen an, die als Grundlage zur Zertifizierung als Fachbetrieb dienen.