Die Notwendigkeit von Schweißerprüfungen besteht in der Sicherung der Qualität von Schweißarbeiten, die durch Ihre Mitarbeiter durchgeführt werden. In vielen Regelwerken, z. B. in der DIN EN 1090, der Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie etc. ist der Einsatz von geprüften Schweißern vorgeschrieben oder es wird im Rahmen der Produkthaftung und vom Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal gefordert.
Schweißerprüfungen für Schweißungen von Hand mit den Prozessen Autogen-, Lichtbogenhand-, MIG/MAG- und WIG-Schweißen sind beispielsweise für Bauteile aus Stahl oder Aluminium von Tankbauten, Dampfkesseln, Hoch-, Brücken- und Wasserbauwerken, Druckgeräten, Schiffen, Rohrleitungen, Schienen- und Straßenfahrzeugen, Windenergieanlagen (On- und Offshore) etc. erforderlich.
Gegenstand der Prüfung ist der Nachweis der Handfertigkeit und der theoretischen Fachkenntnisse des Schweißers.
Außerdem kümmern wir uns gern darum, dass zusätzliche Vorgaben, wie z. B. Baustellenbedingungen, Spiegelschweißen etc., eingehalten werden.
Hinweis:
Damit wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor der Durchführung der Schweißerprüfung mit uns in Verbindung zu setzen.
Als anerkannte Prüfstelle führen wir Schweißerprüfungen an Rohren und Blechen sowie für alle Werkstoffgruppen nach folgenden Regelwerken durch:
Auch für den Bereich geschweißter Druckgeräte und Rohrleitungen zertifizieren wir Ihre Schweißer nach der Druckgeräterichtlinie.