News aus:
BZ Rhein-Ruhr
Eine bedeutende Änderung im Sozialgesetzbuch II hat Auswirkungen auf den Bürgergeldbonus für spezifische Fördermaßnahmen. Gemäß dem 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz, das am 28. März 2024 in Kraft trat, entfällt der monatliche Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für Neueintritte in bisher förderfähige Maßnahmen.
Welche Maßnahmen sind betroffen?
Diese Änderung betrifft verschiedene Förderungen, darunter:
- Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW), die nicht direkt zu einem Berufsabschluss führen,
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
- Förderfähige Reha-Maßnahmen,
- Förderungen…
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News aus:
SLV Saarbrücken
Eine spezielle Veranstaltung am 15.05. und 16.05.2024 für Unternehmen aus der Automobilbranche oder Zuliefererindustrie.
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