08.01.2021. Seit heute Morgen steht die aktuelle Fassung der Corona Schutzverordnung NRW zur Verfügung. Dort ist formuliert, dass „Aus- und Weiterbildungsangebote […] in Präsenz untersagt sind“.
Kurz: es findet keine metall- und schweißtechnische Aus- und Weiterbildung statt!
Prüfungsvorbereitung und Prüfungen für Auszubildende zulässig
Auszubildende, die kurz vor der Prüfung stehen, werden berücksichtigt: zulässig bleiben nur „berufs- und schulabschlussbezogene Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen in Präsenz“, so heißt es in der NRW Schutzverordnung.
Das heißt konkret, dass ausschließlich Prüfungsvorbereitungen für die IHK Abschlussprüfungen Winter 2020/2021 im BZ Duisburg-Meiderich und BZ Gelsenkirchen durchgeführt werden.
Die entsprechenden IHK Prüfungen für die folgenden Umschulungen, Verbundausbildungen und Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) finden Ende Januar/ Anfang Februar 2021 statt:
- Abnahme der Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606
- Anlagenmechaniker/in, Einsatzgebiet Schweißtechnik
- Zerspanungsmechaniker/in
- Werkzeugmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Konstruktionsmechaniker/in
- Fachkraft für Metalltechnik, Fachrichtung Zerspanungstechnik & Konstruktionstechnik
Alle von dieser Regelung betroffenen Auszubildenden sind telefonisch über die Maßnahmen informiert worden.
Für Ihre Rückfragen steht unser zentrales Kundenbüro per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Martina Göttert, +49 208 85927-34