Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.
Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:
Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.
Bei uns kommen folgende Qualifizierungsmaßnahmen für dieses Förderprogramm in Betracht:
Diese finanzielle Unterstützung für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist an folgende Anforderungen geknüpft:
Bei dieser Unterstützungsform müssen die Lehrgangskosten zwar vom Unternehmen getragen werden, aber die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst 60% bzw. 67% der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz des sich weiterbildenden Mitarbeiters.
Da wir nach AZAV zugelassen sind, weisen wir die Voraussetzungen als Träger für diese Förderung auf.
Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer spezielle Programme für Unternehmen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten an. Eine aktuelle Übersicht darüber bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Sie möchten bei uns einen Lehrgang oder eine berufliche Weiterbildung absolvieren? Dann beraten wir Sie gerne, ob es dafür bestehende Fördermöglichkeiten geben könnte. Sprechen Sie uns an!