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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
SLV – Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten

für Unternehmen

Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
 

Bundesweite Programme:

Individuelle Förderung von Beschäftigten

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.

Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:

  • Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Aus- und Weiterbildungen gehen über Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind.
  • Liegt ein Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) bei den Beschäftigten vor, muss dieser mindestens 2 Jahre zurückliegen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können auch in Modulen nach und nach erfolgen.
  • Die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.

Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.

    Bei uns kommen folgende Qualifizierungsmaßnahmen für dieses Förderprogramm in Betracht:
     

    Praktische Ausbildung

    • Schweißerlehrgänge in den Standardverfahren
       

    Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld

    Diese finanzielle Unterstützung für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist an folgende Anforderungen geknüpft:

    • Es liegt ein strukturwandelbedingter, nicht unerheblicher Qualifizierungsbedarf im Unternehmen vor.
    • Dieser strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf und die Nutzung des Qualifizierungsgeldes sind in einer Betriebsvereinbarung / einem Tarifvertrag (bei Kleinstbetrieben durch eine schriftliche Erklärung) festgelegt.
    • Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Aus- und Weiterbildungen gehen über Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind.
    • Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können auch in Modulen nach und nach erfolgen.
    • Der Träger der Qiualifizierung ist für die Förderung nach AZAV zugelassen. Die Maßnahme braucht dies nicht zu sein.

    Bei dieser Unterstützungsform müssen die Lehrgangskosten zwar vom Unternehmen getragen werden, aber die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst 60% bzw. 67% der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz des sich weiterbildenden Mitarbeiters.

    Da wir nach AZAV zugelassen ist, weisen wir die Voraussetzungen als Träger für diese Förderung auf.


    Landesfördermittel

    Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer spezielle Programme für Unternehmen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten an. Eine aktuelle Übersicht darüber bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


    Unser Beratungsangebot:

    Sie möchten bei uns einen Lehrgang oder eine berufliche Weiterbildung absolvieren? Dann beraten wir Sie gerne, ob es dafür bestehende Fördermöglichkeiten geben könnte. Sprechen Sie uns an!

    Hinweis

    Über das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit werden auch Weiterbildungsmaßnahmen während Kurzarbeit unterstützt.

    Diese Fördermöglichkeit ist aktuell bis zum 31.07.2024 befristet.

    Ansprechpartner

    SK Bielefeld

    BZ Rhein-Ruhr

    SLV Duisburg

    SLV Fellbach

    SLV Hannover

    SLV München

    SLV Saarbrücken